Wo ist das Geld der Wuppertaler geblieben?


Stadt Wuppertal hat in den letzten 15 Jahren insgesamt 113.355 Euro an einem unbekannten Empfänger überwiesen.

Was bisher geschah findet Ihr >>hier<<
 
In der Antwort (VO/1439/22/1-A) auf meine große Anfrage (VO/1439/22) gibt die Stadtverwaltung an, dass die Zahlungen nicht unrechtmäßig, sondern rechtsgrundlos sind. D.h., dass es Gründe für diese Zahlungen gab, die ab einem bestimmten Zeitpunkt rechtsgrundlos (unbegründet) wurden. Daher stellt sich weiterhin für mich die Frage: welche Gründe rechtfertigten damals die Förderung der Wuppertal Marketing Gesellschaft?

In der Ratssitzung vom 19.12.2022 teilte Herr Stv. Christenn den Anwesenden mit, dass die Zahlungen nicht an die Wuppertal Marketing Gesellschaft gingen. Wer war dann der tatsächliche Empfänger der Zuschüsse und wer verfügte tatsächlich über die 113.355 Euro.

In der gleichen Ratssitzung konnte der Verantwortliche, Herr Beigeordneter und Kulturdezernent Nocke, die Fragen nicht klar beantworten und über den Verbleib der 113.355 Euro keine Auskunft geben. Die Fragen „brachten Herrn Nocke ins Schwanken“.

Sofern das Kulturbüro von einer zwischenzeitlichen rechtsgrundlosen Zahlung ausgeht und den Dauerauftrag zum Jahresende 2022 gestoppt hat, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass man vor 15 Jahren von einer begründeten Zahlung ausging und sowohl der tatsächliche Empfänger als auch der Zahlungsgrund bekannt waren. Wo bleibt dann die Information?

Die Stadtverwaltung hüllt sich weiterhin in Schweigen und möchte den Verbleib der Zuschüsse nicht bekannt machen. Daraus resultiert meine persönliche Annahme, dass die Überweisungen sowohl an Interne (innerhalb des städtischen Haushaltes) als auch an Externe gegangen sein könnten. Bei einer Zahlung an Externe scheidet die Argumentation in der Antwort der Stadtverwaltung (Zitat:[…]. Darüber hinaus scheidet dies [diese Rückforderung] prinzipiell schon deshalb aus, weil der städtische Haushalt dem Gesamtdeckungsprinzip unterliegt und die Beträge im engeren (Binnen-)Finanzkreislauf der Stadt verblieben sind.“ ) aus. Damit könnte also der Stadtverwaltung aktuell theoretisch bei einer unrechtmäßigen Überweisung an Externe eine Summe von 113.355 Euro fehlen. Der sogenannte Deckungsprinzip des gesamtstädtischen Haushaltes ist dann hinfällig. Im Falle einer Unrechtmäßigkeit, könnte dann die überwiesene Summe zurückgefordert werden. Allein schon aufgrund von Verjährungsfristen ist die Stadtverwaltung angehalten, die Angelegenheit zügig aufzuklären.

Zusätzlich teilte die Stadtverwaltung im September mit, dass der Kulturausschuss die Entscheidung über die Verteilung der finanziellen Mittel vorbereitet und zur Entscheidung dem Rat der Stadt vorgelegt werden. Dann frage ich mich, welche Informationen über die Bewerber*innen für Miet- und Betriebskostenzuschüsse die Mitglieder des Kulturausschusses erhielten und warum es in den 15 Jahren keinem auffiel, dass eine derartige Zahlung an die Wuppertal Marketing Gesellschaft unrechtmäßig sei? Unterlagen über etwaige Bewerbungen müssten aufgrund der Aufbewahrungsfristen noch der Stadtverwaltung vorliegen.

Alle Parteien haben sich bis zum heutigen Tage zu diesem Thema weder geäußert noch diesen Umstand angeprangert und auf eine Aufklärung insistiert. Dieses Verhalten wirft erhebliche Zweifel in den Raum und lässt offen, ob eventuell Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und/oder Kommunalpolitiker*innen unrechtmäßig in der Sache involviert sein könnten. Anders lässt sich dieses konsequente „Ausmerkeln“ von Herrn Nocke und den großen Fraktionen nicht erklären. Auch wenn es sich in den Augen der Akteure um Peanuts handelt, diese Summe in Höhe von 113.355 Euro gehört der Stadt Wuppertal und somit dem Steuerzahler. Deshalb fordere ich den Herrn Oberbürgermeister Schneidewind auf, diese Angelegenheit zur Chefsache zu erklären, den Sachverhalt lückenlos aufzuklären und gegebenenfalls eine Strafanzeige zu stellen.
 
 
 
 
 
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