Geschäftsordnung für den Integrationsausschuss Wuppertal


Eigene Geschäftsordnung für den Integrationsausschuss Wuppertal

Sehr geehrte Frau Engin,
Sehr geehrte Mitglieder des Integrationsausschusses,

Der Integrationsausschuss der Stadt Wuppertal möge folgenden Antrag an den Stadtrat beschließen:
Die Stadtverwaltung Wuppertal wird beauftragt,

  1. den Geschäftsordnungsentwurf (Anlage 1) zu übernehmen und sodann zu beschließen.

Begründung:

Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal kann nicht für den Integrationsausschuss analog greifen. Laut Herrn Kötter wären z.B. Anträge gemäß § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates von mindestens einem Fünftel der Stadtverordneten (bzw. stimmberechtigten Ausschussmitglieder), einer Ratsfraktion oder –gruppe möglich. Dies kann bei den Besonderheiten des Integrationsausschusses (Kombination aus direkt gewählten und vom Rat bestellten Mitgliedern) so nicht greifen…  >>Antrag (PDF)<<

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