Bereitstellung von finanziellen sowie Sach-(Mittel) für den Integrationsausschuss nach § 27 Absatz 10 GO NRW
Sehr geehrte Frau Engin,
Sehr geehrte Mitglieder des Integrationsausschusses,
Der Integrationsausschuss der Stadt Wuppertal möge folgenden Antrag an den Stadtrat beschließen: Die Stadtverwaltung Wuppertal wird beauftragt,
- den Mitgliedern des Integrationsausschusses bis zum 19.01.2022 die Höhe der noch verfügbaren finanziellen Mittel für das Jahr 2021 schriftlich vorzulegen und spätestens zur Sitzung am 03.02.2022 darüber ausführlich zu berichten, auch im Hinblick auf die finanzielle Planung für die Jahre 2022 und 2023.
- den Mitgliedern des Integrationsausschusses im Rathaus Barmen eine Räumlichkeit (Büro mit Konferenzraum für Arbeitskreise sowie Mobiliar) dauerhaft mit dem entsprechenden Kommunikationsmittel (1 Rechner inkl. Software, Hardware, Drucker, Scanner, Fax und Telefon zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Gemäß § 27 Absatz 10 Satz 1 GO NRW sind dem Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die personelle und technische Ausstattung des Integrationsrats richtet sich nach dem objektiven Bedarf des Integrationsgremiums unter Berücksichtigung der gemeindlichen Haushaltslage. Aus der Formulierung in Absatz 10 folgt, dass dem Integrationsrat die Finanzierung einer Ausstattung zu gewähren ist. Rat und Integrationsrat sollen sich über den Bedarf des Integrationsrates für die Geschäftsführung, insbesondere über den Bedarf an Räumen, Technikunterstützung und Literatur verständigen… >>Antrag (PDF)<< sowie die >>Rede<<