Unsaubere Vergabe von Fördermittel in Wuppertal


Fördermittel für Miet- und Betriebskostenzuschüsse

Nachdem ich am 07.08.22 eine große Anfrage über die Vergabe von Fördermittel von Miet- und Betriebskostenzuschüsse gestellt habe, habe ich verspätet am 19.10.22 unvollständige Antworten (VO/0871/22/2-A erhalten. Dabei stelle ich Folgendes fest: Das Kulturbüro Wuppertal verstrickt sich in Widersprüche und vergibt Fördergelder ohne jegliche Transparenz und ohne einen Bewerbungsprozess. Nachfolgend möchte ich folgende Punkte anschaulich darstellen:

Antwort:
Beschlussvorlage VO/0871/22/2-A vom 14.10.22
Geschäftsbereich 2.2 – Kultur und Sport & Sicherheit und Ordnung: Verantwortlicher Herr Nocke (CDU)

„Seit 2018 erfolgt keine weitere neue Förderung in der Förderlinie „Miet- und Betriebskostenzuschüsse“. Somit ist eine Antragstellung nicht möglich und Auswahlkriterien hinfällig.“ (Quelle: VO/0871/22/2-A – Stadt Wuppertal)


Die fehlende Antragstellung und die Auswahlkriterien waren auch zum Zeitpunkt der Förderung nie vorhanden. Jetzt als Grund, die nicht weitere Förderung zu nennen, ist schlichtweg eine haltlose Ausrede und völlig sinnlos. Irgendeiner muss also explizit den Begünstigten (siehe unten) intern davon in Kenntnis gesetzt haben, ohne jegliche Transparenz für die Öffentlichkeit. Wer hat hier wem was eingesteckt?


Beschlussvorlage VO/0810/19 – Förderkriterien des Kulturbüros der Stadt Wuppertal vom 11.09.19
Geschäftsbereich 2.2 – Kultur und Sport & Sicherheit und Ordnung: Verantwortlicher Herr Nocke (CDU)

In dieser Beschlussvorlage bezieht sich die Stadt Wuppertal auch auf die Förderung von Miet- und Betriebskostenzuschüsse.

„5.  Geltungsdauer
Die Förderkriterien gelten ab dem 30.09.2019 und werden kontinuierlich auf ihre Qualität, Anwendbarkeit und Wirksamkeit überprüft.“ (Quelle VO/0810/19 – Stadt Wuppertal)


Jene Förderung (laut  der Antwort der Stadt Wuppertal vom 14.10.22 – Vorlage VO/0871/22/2-A, die seit 2018 nicht mehr weiter gefördert wird, wird interessanterweise ein Jahr später am 11.09.19 in der  Beschlussvorlage VO/0810/19 nicht erwähnt. Keine Rede von der Beendigung der Förderung oder sonstiges, was erahnen lässt, dass diese Förderung nicht weiter angeboten wird. Ebenfalls ist auch in der „Beschlussvorlage VO/0117/20 – Empfehlung Förderung 2020 2021 Kulturbüro KASS 05 02 2020“ keine Rede davon, diese Förderung zu beenden, oder dass diese ausläuft. Also erst auf meine „große Anfrage“ ist dieser Umstand bekannt gemacht worden. Eine doch sehr komische Verfahrensart, hier Steuergelder zu verteilen und dann einfach so wiedereinzustellen, sobald jemand nachfragt. Alles ohne jegliche Regelung und Kontrolle.


Beschlussvorlage VO/0810/19 – Förderkriterien des Kulturbüros der Stadt Wuppertal vom 11.09.19
Geschäftsbereich 2.2 – Kultur und Sport & Sicherheit und Ordnung: Verantwortlicher Herr Nocke (CDU)

Es werden lediglich die möglichen Begünstigten der Förderung von Miet- und Betriebskostenzuschüsse aufgelistet (siehe unten). Wie die Zusammensetzung der folgenden Begünstigten zustande kommt, wird weder offengelegt noch werden Bedingungen/Auswahlkriterien genannt. Laut dem Geschäftsbereich 2.2 – Kultur und Sport & Sicherheit und Ordnung – also laut dem Einflussbereich von Herrn Nocke / dem Verantwortlichen Herrn Nocke, wurde dieser Vorschlag an den Kulturausschuss (11.09.19) und angeblich dem Rat der Stadt Wuppertal zur Abstimmung unterbreitet. Das ist weder transparent noch fair. Hier entscheiden im besten Fall eine Handvoll Personen mit Einfluss in der Verwaltung, wer in der Vorschlagsliste aufgeführt wird und somit als möglicher Begünstigter aus der Sache rauskommt.

  • Bergische Kunstgenossenschaft e.V. (BKG)
  • Wuppertal Marketing Gesellschaft
  • Atelierförderung (Kolkmannhaus)
  • Begegnungsstätte Alte Synagoge
  • Uni Galerie (Kolkmannhaus)
  • Neuer Kunstverein e.V.
  • Kultursekretariat NRW (nur Vorschlag / nicht begünstigt laut Kulturbericht)
  • Literaturhaus
  • TiC Theater

Frage 1:
Wie und nach welchem Verfahren sind die oben aufgeführten Institutionen, Vereine auf die Vorschlagsliste gelandet und somit tatsächlich als Begünstigte der Förderung von Miet- und Betriebskostenzuschüsse geworden, wenn es keine öffentliche Bekanntmachung gab?

Frage 2:
Warum hat meine große Anfrage vom 07.08.22 zu einer überstürzten Beendigung der Förderung geführt?

Frage 3:
Wurden zu Unrecht bestimmte Vereine / Institutionen bevorzugt?

Frage 4:
Wie kann es keine Antragstellung von Miet- und Betriebskostenzuschüsse geben (laut der Stadt Wuppertal auf meine Nachfrage / Antwort vom 14.10.22), wenn es diese grundsätzlich seit Bestehen dieser Förderung nie gegeben hat? Dies gilt ebenfalls für die fehlenden Auswahlkriterien.

Frage 5:
Interessanterweise wird der Anteil der Miet- und Betriebskostenzuschüsse und deren prozentuale Verteilung von Zuschusshöhen unter anderem von folgenden Ausführungen abhängig gemacht. (Quelle: VO/0871/22/2-A – Stadt Wuppertal)

Zitat: „[…] im Einzelfall aus Mietpreissteigerungen des Gebäudemanagements“. َ(Quelle: VO/0871/22/2-A – Stadt Wuppertal)


Bezahlt etwa die Stadt Wuppertal / Gebäudemanagement (GMW) zum Teil Mietzinsen / Erbpachtzinsen und Betriebskosten für Gebäude, deren Vermieter oder Erbpachtgeber sie selbst sind?

Frage 6:
Kann es sein, dass man diese Förderung nur ins Leben gerufen hat, um dem Gebäudemanagement (GMW) die Einnahmen als Vermieter zu sichern und deren miserable Finanzlage durch „Linke-Tasche-Rechte-Tasche- System“ positiv aufzuwerten?

Frage 7:
Sind die oben genannten Begünstigten der Förderung von Miet- und Betriebskostenzuschüsse Mieter oder Erbpachtnehmer von Objekten, deren Vermieter die Stadt Wuppertal / Gebäudemanagement (GMW) ist?

Frage 8:
Gibt es weitere (Sport)Vereine und Institutionen, die gegenüber der Stadt Wuppertal / dem Gebäudemanagement Mieter oder Erbpachtnehmer sind, und Fördermittel z.B. GFG-Mittel (Sportausschuss) oder Freie Mittel (Bezirksvertretungen) und/oder Spenden von Unternehmen erhalten, wo die Stadt Wuppertal beteiligt ist, .z.B. die Stadtsparkasse Wuppertal?

Frage 9:
Zitat der Stadt Wuppertal aus der Antwort vom 14.10.22:

„Dabei werden in der Förderlinie „Förderungen durch Betriebs- und Mietkostenzuschüsse“ keine neuen Förderungen abgeschlossen. Da eine Antragstellung nicht möglich ist, wir[d] auf diese Förderlinie nicht explizit aufmerksam gemacht.“(Quelle: VO/0871/22/2-A – Stadt Wuppertal)


Die Stadt hat nie auf diese Förderlinie „Förderungen durch Betriebs- und Mietkostenzuschüsse“ aufmerksam gemacht, auch nicht allgemein. Man hat weder zu Beginn noch während der Förderung auf diese Förderlinie „Miet- und Betriebskostenzuschüsse“ aufmerksam gemacht.

Was es nie gab, kann man auch nie beenden!

Frage 10:
Welche (Sport)Vereine und Institutionen, die gegenüber der Stadt Wuppertal / dem Gebäudemanagement Mieter oder Erbpachtnehmer sind, haben seit 2020 bis September 2022 Mietrückstände und gleichzeitig im genannten Zeitraum grundsätzlich Fördermittel oder Spenden von Unternehmen erhalten, wo die Stadt Wuppertal beteiligt ist, z.B. die Stadtsparkasse Wuppertal?

Dieser Beitrag kann und soll gerne geteilt werden, damit diese Umstände mehr Gehör bekommen!

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