Bedürftige Schüler*innen warten noch auf die digitalen Endgeräte


Bedürftige Schüler*innen warten noch auf die digitalen Endgeräte

Fehlende digitale Endgeräte für Schüler*innen
„Die Vorgehensweise der Stadt Wuppertal bezüglich der digitalen Ausstattung ist nicht zielführend. Die Antworten auf die von uns gestellten kleinen Anfragen (siehe PDF) sind nicht zufriedenstellend und zum Teil auch widersprüchlich“ sagt die LINKE Stadtverordnete Rajaa Rafrafi:

Im September erklärte die Stadt Wuppertal, dass 4.500 digitale Endgeräte zur Verfügung stünden, und weitere 2.000 bestellt seien. Auf unsere aktuelle Anfrage vom 21.10.2020 teilte die Stadt Wuppertal am 25.11.2020 mit, dass die Gelder für die Sofortausstattung am 21.10.2020 beantragt und bereits 4.308 iPads sowie 272 Notebooks im Zulauf seien. Laut Radio Wuppertal (16.11.2020) hat die Stadt Wuppertal vor dem 16.11.2020 bereits 13.500 Tablets und Laptops für Schüler*innen sowie weitere 3.600 Endgeräte für Lehrer*innen bestellt. Bei den hier genannten 13.500 Endgeräten für Schüler*innen wurden nicht nur bedürftige Schüler*innen berücksichtigt.

Zudem wirft sie der Stadt Wuppertal vor, die Zeit zur rechtlichen Überprüfung der Leihverträge nicht dafür genutzt zu haben, frühzeitig entsprechende Bedarfsermittlungen zu erstellen und die Gelder für die Sofortausstattung zu beantragen. Stattdessen wurden auf Statistiken zugegriffen und Hochrechnungen erstellt. Der Antrag für Gelder erfolgte erst Herbst 2020.

Zusammenfassend steht die Stadt Wuppertal betreffend die Ausstattung bedürftiger Schüler*innen erst am Anfang. Die prekäre Situation der Betroffenen wird dadurch verstärkt und die Schüler*innen werden im Bildungssystem weiter abgehängt. Dies wird sich langfristig auf das Bildungsniveau bemerkbar machen.

Die Stadtverordnete Rajaa Rafrafi erwartet nunmehr von der Stadt Wuppertal eine konkrete Erhebung der bedürftigen Schüler*innen. Dies kann über den Stadtbetrieb Schulen gemeinsam mit den Schulen erfolgen. Die bereits vorhandenen Endgeräte sollten umgehend an alle Bedürftigen, die soziale Leistungen (Jobcenter, Wohngeldstelle, usw.) beziehen und bereits Anträge für digitale Endgeräte gestellt haben, zu Verfügung gestellt werden.

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